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Quellen zur Filmgeschichte 1923-1929: HCITR

Eine kurze Einführung in die Geschichte der Zensur während der Rheinlandbesetzung.

Rundschreiben 012a

Daten siehe auch Filmabc

Der Regierungspräsident.                          Trier, den 14. März 1927

K.A.1

         Betrifft: Französische Filmzensur.
         Ohne Erlass. Vorbericht vom 27.1.1926 I.A.1.100.
         Berichterstatter: Regierungsassessor Dr. Palfner.
         1 Anlage.
         
              Am Vormittag des 24. vor. Mts. musste der Inhaber der
         hiesigen Germania-Lichtspiele auf Ersuchen der französischen
         Besatzungsbehörde den Deutschen Bruckmann-Film "Brandstifter
         Europa's", der in den nächsten Tagen gespielt werden sollte,
         sofort vorführen. Die Einführung dieser Filmzensur ist um so un=
         verständlicher, als der Inhaber der genannten Lichtspiele durch
         die Auswahl seiner Lichtstreifen den Besatzungsbehörden bisher
         noch nie Anlass gegeben hatte, gegen ihn einzuschreiten. Der er=
         wähnte Lichtstreifen war auch in dem (un)besetzten Gebiete, zum Bei=
         spiel in Koblenz, bereits aufgeführt worden, ohne dass es zu Be=
         anstandungen durch die Besatzungsbebörde geführt hätte. Daher be=
         deutete das Ersuchen um Vorführung des Lichtstreifens einen will=
         kürlichen Akt, der eine Verwirrung in der Geschäftsführung und
         Schädigung des Inhabers zur Folge gehabt hat. Es liegt der Ver=
         dacht nahe, dass die Massnahme der Besatzungsbehörde nur auf die
         Weigerung des Geschäftsinhabers, den Besatzungstruppen Freikarten
         oder andere Vergünstigungen zu gewähren, zurückzuführen ist.
         Eine Filmsensur [!= Filmzensur] steht meines Erachtens, wie ich bereits in meinem
         Berichte vom 27.1.1926 (I.A.1.100) zum Ausdrucke gebracht habe,
         mit Artikel 19 der Verordnung 308 nicht im Einklang. Ea kann daher
         meines Erachtens der Lichtspielhausinhaber weder nach : 1 des Arti-
                                                                    2kels1
Die Herren Regierungspräsidenten

Aachen, Koblenz, Köln, Wiesbaden.


[- 2 -] kels 6 der Verordnung 1 noch nach einer anderen Vorschrift ge= zwungen werden, Befehlen, die eine Filmzensur zum Inahlte [!= Inhalte] haben zu gehorchen. Da jedoch eine Weigerung des Lichtspielhausinhabers Filmsteifen vor ihrer Aufführung der Besatzungsbehörde vorzu= führen, zu Schwierigkeiten führen kann, bitte ich, eine Klärung dieser Angelegenheit durch den Reichskommissar für die besetzten rheinischen Gebiete herbeiführen zu wollen. Der Minister des Inneren hat unmittelbar Bericht erhaltan. Durchschlag für den Reichskommissar für die besetzten rheinischen Gebiete liegt bei. In Vertretung: gez.Dr.Bergenthal. An den Herrn Oberpräsidenten der Rhrinprovinz in Koblenz. -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.- Oberpräsident der Rheinprovinz. Koblenz, den 17. März 1927. 2Bes. 632.1 Abschrift übersende ich ergebenst in Verfolg meines Scheibens Bes. 224 vom 5.2.und der dortigen gefälligen Zu= schriften Tgb.Nr. 1385 und 2306 vom 10.Februar bezw. 23.März 1926. Angesichts der klaren Bestimmung des Art. 19 Verfügung 308 und der durch dortige Zuschrift 2306 vom 23.3.1926 mitge= teilten Anordnung des französischen Oberkommandieren [!= Oberkommandierenden] der Rhein= armee liegt eine grobe eigenmächtigkeit [!= Eigenmächtigkeit] der Trierer Militär= behörde vor. Damit schon früher versuchte Vorzensuren nicht wieder einreissen, bitte ich ergebenst bei der Besatzungsbehörde dahin vorstellig zu werden, dass diese Zensuren ein für alle= mal unterbleiben. An den Herrn Reichskommissar für die besetzten rheinischen Gebiete in Koblenz. 2Abschrift1

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