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Quellen zur Filmgeschichte 1923-1929: HCITR
Eine kurze Einführung in die Geschichte der
Zensur während der Rheinlandbesetzung.
Rundschreiben 012a
Daten siehe auch Filmabc
Der Regierungspräsident. Trier, den 14. März 1927
K.A.1
Betrifft: Französische Filmzensur.
Ohne Erlass. Vorbericht vom 27.1.1926 I.A.1.100.
Berichterstatter: Regierungsassessor Dr. Palfner.
1 Anlage.
Am Vormittag des 24. vor. Mts. musste der Inhaber der
hiesigen Germania-Lichtspiele auf Ersuchen der französischen
Besatzungsbehörde den Deutschen Bruckmann-Film "Brandstifter
Europa's", der in den nächsten Tagen gespielt werden sollte,
sofort vorführen. Die Einführung dieser Filmzensur ist um so un=
verständlicher, als der Inhaber der genannten Lichtspiele durch
die Auswahl seiner Lichtstreifen den Besatzungsbehörden bisher
noch nie Anlass gegeben hatte, gegen ihn einzuschreiten. Der er=
wähnte Lichtstreifen war auch in dem (un)besetzten Gebiete, zum Bei=
spiel in Koblenz, bereits aufgeführt worden, ohne dass es zu Be=
anstandungen durch die Besatzungsbebörde geführt hätte. Daher be=
deutete das Ersuchen um Vorführung des Lichtstreifens einen will=
kürlichen Akt, der eine Verwirrung in der Geschäftsführung und
Schädigung des Inhabers zur Folge gehabt hat. Es liegt der Ver=
dacht nahe, dass die Massnahme der Besatzungsbehörde nur auf die
Weigerung des Geschäftsinhabers, den Besatzungstruppen Freikarten
oder andere Vergünstigungen zu gewähren, zurückzuführen ist.
Eine Filmsensur [!= Filmzensur] steht meines Erachtens, wie ich bereits in meinem
Berichte vom 27.1.1926 (I.A.1.100) zum Ausdrucke gebracht habe,
mit Artikel 19 der Verordnung 308 nicht im Einklang. Ea kann daher
meines Erachtens der Lichtspielhausinhaber weder nach : 1 des Arti-
2kels1
Die Herren Regierungspräsidenten
Aachen, Koblenz, Köln, Wiesbaden.
[- 2 -]
kels 6 der Verordnung 1 noch nach einer anderen Vorschrift ge=
zwungen werden, Befehlen, die eine Filmzensur zum Inahlte [!= Inhalte] haben
zu gehorchen. Da jedoch eine Weigerung des Lichtspielhausinhabers
Filmsteifen vor ihrer Aufführung der Besatzungsbehörde vorzu=
führen, zu Schwierigkeiten führen kann, bitte ich, eine Klärung
dieser Angelegenheit durch den Reichskommissar für die besetzten
rheinischen Gebiete herbeiführen zu wollen.
Der Minister des Inneren hat unmittelbar Bericht erhaltan.
Durchschlag für den Reichskommissar für die besetzten rheinischen
Gebiete liegt bei.
In Vertretung:
gez.Dr.Bergenthal.
An den Herrn Oberpräsidenten der Rhrinprovinz in Koblenz.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
Oberpräsident der Rheinprovinz. Koblenz, den 17. März 1927.
2Bes. 632.1
Abschrift übersende ich ergebenst in Verfolg meines
Scheibens Bes. 224 vom 5.2.und der dortigen gefälligen Zu=
schriften Tgb.Nr. 1385 und 2306 vom 10.Februar bezw. 23.März
1926.
Angesichts der klaren Bestimmung des Art. 19 Verfügung
308 und der durch dortige Zuschrift 2306 vom 23.3.1926 mitge=
teilten Anordnung des französischen Oberkommandieren [!= Oberkommandierenden] der Rhein=
armee liegt eine grobe eigenmächtigkeit [!= Eigenmächtigkeit] der Trierer Militär=
behörde vor.
Damit schon früher versuchte Vorzensuren nicht wieder
einreissen, bitte ich ergebenst bei der Besatzungsbehörde
dahin vorstellig zu werden, dass diese Zensuren ein für alle=
mal unterbleiben.
An den Herrn Reichskommissar für die besetzten rheinischen
Gebiete in Koblenz.
2Abschrift1
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