Interalliierte Rheinland-Oberkommission Koblenz, den 5. März 1928
Generalsekretariat
No. 24.422/H.C.I.T.R.
Der Präsident der Interalliierten Rheinland-Oberkommission,
an den Herrn Reichskommissar für die besetzten rhein. Gebiete.
K o b l e n z.
Durch mündliche Mitteilung haben Sie die Oberkommission
gebeten, gefälligst folgende Filme prüfen zu lassen:
"IM SIEBENTEN HIMMEL", herausgegeben von der Fox-Film Corporation,
Filmabc [!= weitere Verweise siehe dort]
"AM RANDE DER WELT", herausgegeben von der Universum Film A.G.
Berlin.
Filmabc [!= weitere Verweise siehe dort]
"IN TREUE STARK", herausgegeben von der National Film A.-G, Berlin.
Unter Bezugnahme auf diesen Antrag beehre ich mich, zu
Ihrer Kenntnis zu bringen, dass die Oberkommission am 3. März 1928
beschlossen hat, gegen die Vorführung der Filme "AM RANDE DER
WELT" und "IN TREUE STARK" im besetzten Gebiete keine Einwendun-
gen zu erheben.
Was den Film "IM SIEBENTEN HIMMEL" betrifft, hat die Ober-
kommission beschlossen, dass er in den genannten Gebieten nur
unter dem Vorbehalte vorgeführt werden darf, dass im 7 Akt die
Titel 1 bis einschliesslich 4 und die dazu gehörigen Szenen weg-
gelassen werden.
Für sehr gefällige Weitergabe der gegenwärtigen Beschlüs-
se an die zuständigen deutschen Behörden und an die beteiligten
Personen wäre ich Ihnen zu Dank verpflichtet.
Der Präsident der Interalliierten
Rheinland-Oberkommission:
( gez.) Paul Tirard.
Die Interalliierten Generalsekretäre
gez. B. Flury-Herard. W.H. Fox.
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