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Quellen zur Filmgeschichte 1923-1929: HCITR
Eine kurze Einführung in die Geschichte der
Zensur während der Rheinlandbesetzung.
Rundschreiben 118a
Daten siehe auch Filmabc
Die Polizeiverwaltung Wiesbaden, den 20. Januar 1927.
II. 587/Bdt.
Betrifft: den Film " Der S e e k a d e t t "
Verfügung vom 18. Januar 1927. - Pr. I. 8a. Frz. 165. -
Hinsichtlich des Films " Der Seekadett " ist von General
Staff ( Civil Affairs ) folgendes Schreiben von 5. November 1926
hier eingegangen:
" Die I. A. R. H. C. hat beschlossen, dass der Film " Der
Seekadett " in seiner jetzigen Form im besetzten Gebiet nicht ge=
zeigt werden kann und dass, wenn der Verfasser die Freigabe wünscht,
er beträchtliche Kürzungen, besonders in den letzten 2 Akten, vor=
nehmen muss.
pp.
Dieses Schreiben ist am 12. November 1926 sämtlichen Film=
theatern und Polizeirevieren mitgeteilt worden.
Es ist zutreffend, dass der Film am 17. Januar 1927 von der
englischen Besatzungsbehörde beschlagnahmt worden ist. Nach Ver=
handlungen des Geschäftsführers des Filmtheaters " Westfalia "
mit Captain F e n t o n und nachdem ihm von der Verleihanstalt
mitgeteilt war, dass der Film von der Rheinlandkommission freige=
geben worden sei, hat der Geschäftsführer ihn von 14. ds. Mts.
An ab
den Herrn Regierungspräsidenten
(- 2 -)
ab vorgeführt. Über die Verhandlungen hat der Geschäftsführer
folgende Angaben hier gemacht:
" Ich habe Anfang Oktober vor. Jrs. mit der englischen
Bssatzungsbehörde ( Captain F e n t o n ) wegen Vorführung
des Films verhandelt. Der Captain Fenton erklärte, dass der Film
laufen könne, wenn alle Gefechtsszenen daraus entfernt würden.
Nachher ist die Filmverleihanstalt " Terra " in Berlin in
K o b l e n z bei der Rheinlandkommission wegen Freigabe des
Films vorstellig geworden. Es wurde ihr erklärt, dass der Film
vorgeführt werden dürfe, wenn die bezeichneten Stellen entfernt
würden. Die Verleihanstalt hat den Filmtheater mitgeteilt,
dass die beanstandeten Stsllen entfernt seien und dass der
Film vorgeführt werden könne. Gleichzeitig teilte die Verleih-
anstalt mit, dass der Film in der abgekürzten Form in Mainz,
Höchst a./M. und Landau gelaufen, ohne dass er beanstandet
worden sei. Am Samstag den 15. Januar erkundigte sich der
Captain Fenton telefonisch, ob alle Gefechtsszenen entfernt
seien. Es waren aber in Wirklichkait nicht alle Gefechtsszenen
entfernt, sondern sie waren nur stark gekürzt. Von Captain
Fenton wurde das beanstandet, er gestattete jedoch den Film
weiterlaufen zu lassen, wenn die Reste der Gefechtsszenen völ-
lig entfernt würden. Das habe ich getan, und habe den Film
weiterlaufen lassen. Am Montag den 17. Januar ds. Jrs. nachmit-
tags wurde die Vorführung des Films von Captain Fenton ver=
boten mit der Begründung, dass er ein Telegramm der H.C.I.T.R.
erhalten habe, dass die Vorführung nicht statthaft sei. Das
Telegramm
(- 3 -)
Telegramm wurde mir vorgelesen. Es stand darin, dass der Ge=
schäftsführer zu verhaften sei und vor ein englisches Kriegsge=
richt [!= Kriegsgericht] gestellt werden solle, sowie, dass der Film zu beschlag=
nahmen sei. Herr Captein F e n t o n erklärte aber, dass von
einer Strafverfolgung und der Beschlagnahme abgesehen werde, weil
er der Überzeugung sei, dass keine böswillige Absicht vorliege."
Anlässlich dieses Falles habe ich sämtliche Kinobesitzer dar=
auf aufmerksam gemacht, dass ein von der Besatzungsbehörde ver=
botener Film erst dann vorgeführt und vorangekündigt werden darf,
wenn eine amtliche Mitteilung über die Aufhebung des Verbotes
vorliegt.
Gleichzeitig habe ich die Reviere angewiesen, bei jedem Film,
der von den Filmtheatern angemeldet wird, zu kontrollieren, ob
der Film verboten ist und g.F. die Filmtheater auf das Verbot
hinzuweisen.
Fritzheim
An den
Herrn Oberpräsidenten
der Rheinprovinz
in K o b l e n z
Unter Bezugnahme auf das gefällige Schreiben vom 29. Januar Bes.
196 teile ich ergebenst mit, dass ich zu der Beanstandung des Films "
Der Seekadett" in Traben-Trarbach bei der Irko folgendes festge-
stellt habe:
Im September v. Js. wandte sich der Besitzer des Bavarialicht-
spieltheaters in Aachen in einer schriftlichen Eingabe an den bel-
gischen [!= belgischen] Oberkommissar wegen Vorführung des hier in Frage stehenden
Films. Die Irko ermächtigte hierauf den Oberbefehlshaber der belgi-
schen Zone, mit dem Antragsteller zu verhandeln. Der Film wurde ge=
prüft und 5 genau bezeichnete Stellen werden beanstandet. Dem Be-
sitzer der Bavaria wurde mitgeteilt, es würden keine Einwendungen
gegen die Vorführung erhoben, wenn die betreffenden Stellen ge-
tilgt würden; der Besitzer solle sich hiermit einverstanden erklären
und die Besatzungsbehörden würden dann die erforderlichen Weisungen
an die zuständigen Stellen erhöhen lassen. Seitdem hätten die Be-
satzungsbehörden nichts mehr von der Sache gehört; sie hätten den
Film nicht verbotem, sondern sich darauf beschränkt, die Aufsichts-
stellen darüber zu verständigen, dass eine Vorführung des Films nur
unter Auslassung der beanstandeten Stellen stattfinden könne. Auf
Grund dieser Anweisung ist die Gendarmerie in Traben-Trarbach vorge-
gangen.
Da das Vorgehen der Gendarmen soweit im wesentlichen durch einen
Beschluss der Irko gedeckt ist, habe ich von weiteren Vorstellungen
Abstand genommen.
In Vertretung:
gez. Graf Adelmann.
Oberpräsident der Rheinprovinz. Koblenz, den 8. Februar 1927.
Bes.299. Abschrift
An
Herrn preussischen Minister des Innern
Berlin,
die Herren Regierungspräsidenten in
Aachen, Koblenz, Köln, Trier, Wiesbaden.
Nr. 22.659/H.C.I.T.R.
Der Präsident der Interalliierte Rheinland-Oberkommission f '},i
an den Herrn Reichskommissar für die besetzten rheinischen Gebiete
K o b l e n z.
Im Nachgang zu meinem Schreiben Nr.22460/ H.C.I.T.R.vom 23. Februar
1927 und auf das dortige Schreiben Nr.1288/II vom 7. März 1927 betreffend
den von der Firma Lothar Stark G.m.b.H. in Berlin herausgegebenen
Filmabc [!= weitere Verweise siehe dort]
Film:- "Die versunkene Flotte" beehre ich mich, zu Ihrer Kenntnis zu
bringen, dass die Oberkommission, nachdem sie sich den Film zwecks einer
erneuten Prüfung hat verführen lassen, am 26.März 1926 beschlossen hat,
dass er geeignet ist, die Würde der Besatzungsbehörden zu verletzen.
Infolgedessen ist er in den besetzten Gebieten als verboten anzusehen,
in Anwendung der Verordnung Nr.308 Artikel 19 Absatz 1.
Der Verkauf,die Vorführung und die Herausgabe dieses Films ziehen
daher die auf Zuwiderhandlung gegen die Verordnungen der Oberkommission
stehenden Strafen nach sich.
Andererseits hat die Oberkommission, auf den Antrag der "Terra -
Filmverleih G.m.b.H.in Düsseldorf", den Film "Der Seekadett" in
Augenschein genommen, um zu prüfen, ob dessen Vorführung im besetzten
Gebiete nach Ausmerzen gewisser Stellen gestattet werden könne.
Die Oberkommission hat am 26. März 1927 beschlossen, die Vorführung
dieses Films in den besetzten Gebieten zu gestatten,unter dem Vorbehalte:
1.) dass diese Vorführung in der Reihenfolge der Überschriften
vonstatten geht, wie sie in dem von der beteiligten Firma an die
Oberkommission gerichteten Schreiben vom 8. März 1927 angegeben ist;
2.) dass im 5.Akt die Darstellung des Seegefechts ausgemerzt wird
(Titel 20 und 21 -" Plötzlich wurden wir beschossen"- Ünsere Flotte
macht klar zum Gefecht"), d.h. also der Text und die Bilder zwischen
Titel 19 " Auf der Kommandobrücke stand Dein Vater " und Titel 22
" Vater ...... ich komme".
Im übrigen stellt die Oberkommission fest,dass während der letzten
6 Monate von Verlagsfirmen zahlreiche Anträge auf Gestattung der Vor-
führung von Filmen militär-tendenziöser Natur gestellt worden sind.
Ich lenke Ihre Aufmerksamkeit auf die Tatsache, dass die Vorführung
vin Filmen dieser Art, weit davon entfernt zur Beruhigung der Geister
beizutragen, im höchsten Grade geeignet ist, in der Bevölkerung des
besetzten Gebietes Erbitterung gegen die Besatzungsmächte zu erwecken
und infolge der hierdurch zur Entfaltung kommenden bedauerlichen
Empfindungen die Möglichkeiten zu Reibungen und Zwischenfällen zu
vermehren.
Unter diesen Umständen wäre ich Ihnen zu Dank verbunden, wenn
Sie sich sehr gefälligst bei den beteiligten Personen bezw. Behörden
verwenden wollten, damit, im eigenen Interesse der Lichtspielinhaber
des besetzten Gebietes, Filme dieser Art hier nicht mehr zur Vor-
führung kommen.
Der Präsident der Interalliierten
Rheinlandoberkommission
gez.Paul Tirard.
Die Interalliierten
Generalsekretäre
gez. B. Flury-Hérard
W.H. Fox
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