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Quellen zur Filmgeschichte 1923-1929: HCITR
Mitteilungen
des Reichskommissars für die besetzten rheinischen Gebiete
Ausgegeben zu Koblenz
(Auswahl der Artikel, die den Film betreffen - hier immer einspaltig)
Mitteilungen . .1926, Nr. 1, S. 9
Verbot von Lichtbildstreifen.
Die Interalliierte Rheinlandoberkommission
hat auf Grund des Art. 19 ihrer Ordonnanz 308
die folgenden Lichtbildstreifen für das besetzte
Gebiet verboten, weil sie geeignet seien, die
öffentliche Ordnung zu stören und die Sicher-
heit der Besatzungtruppen zu beeinträchtigen:
a) mit Schreiben vom 5. 2. 1926 Nr. 20486 den
Lichtbildstreifen "Volk in Not", heraus-
gegeben von der Firma Ägerwald in Berlin,
Friedrichstrasse;
Filmabc ; hier 2. Eintrag ; hier 3. Eintrag
b) mit Schreiben vom 18. 2. 1926 Nr. 20492
den Lichtbildstreifen "Bismarck". [!= Teil I]
Der Verkauf und die Vorführung dieser Bild-
streifen, auch in abgeänderter Form, unterliegt +
den für Zuwiderhandlungen gegen Ordonnanzen
vorgesehenen Strafen.
Filmabc ; hier 2. Eintrag; hier 3. Eintrag; hier . Eintrag; hier 5. Eintrag
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Mitteilungen . .1926, Nr. 3, S.53/4
II. Verbote von Lichtbildstreifen.
Lfde. Datum des
Nr. Name Beschlusses
der Rheinland-
kommission
17 Film "Schneider Wibbel". 5. 7.1924
Filmabc ; hier 2. Eintrag
18 Mutter Donau - Vater Rhein, Filmsingspiel von Joh. Herm. Wilke. 29.11.1924
Filmabc ; hier 2. Eintrag
19 Fridericus Rex. 16. 4.1925
Filmabc ; Amtl. Veröff. ; Liste ; hier 2. Eintrag
20 Zapfenstreich. 11. 5.1925
Filmabc ; Amtl. Veröff. ; Rundschreiben 159
hier 2. Eintrag ; hier 3. Eintrag
Rundschreiben 159
21 Husarenfieber. 23. 6.1925
Filmabc ; Amtl. Veröff. ;
hier 2. Eintrag ; hier 3. Eintrag ; hier 4. Eintrag
22 Rosenmontag. 23. 6.1925
Filmabc ; Amtl. Veröff. ;
hier 2. Eintrag ; hier 3. Eintrag
23 Die Königsgrenadiere. 23. 6.1925
Filmabc ; Amtl. Veröff. ;
hier 2. Eintrag ; hier 3. Eintrag ; hier 4. Eintrag
24 "Im Schatten Napoleons", herausgegeben von der Boston Film Company 7. 7.1925
in Berlin.
Filmabc ; Amtl. Veröff. ; hier 2. Eintrag
25 "Reveille", herausgegeben von Arnold Schanzer in Düsseldorf. 7.11.1925
Am 7.11.1925 hat die Rheinlandkommission das Verbot des Films
"Reveille" aufgehoben mit dem Vorbehalt, dass alle Teile des Films,
welche Militärparaden darstellen, unterdrückt werden.
Filmabc ; Amtl. Veröff. ; hier 2. Eintrag
Seite 54
26 "Der junge Medardus", herausgegeben von der Sascha-Filmgesellschaft 31. 7.1925
in Wien.
Filmabc ; Amtl. Veröff. ; hier 2. Eintrag
27 "Wenn Steine erzählen", (Romneg-Film-Gesellsch.) 12. 9.1925
Filmabc ; Amtl. Veröff. ; hier 2. Eintrag
28 "Des Lebens Würfel" (Pantomime Company in Köln). 3.10.1925
Filmabc ; Amtl. Veröff. ; hier 2. Eintrag ; hier 3. Eintrag
29 "Volk in Not" (Firma Ägerwald, Berlin). 15. 2.1926
Filmabc ; hier 1. Eintrag ; hier 3. Eintrag
30 "Bismarck." [!= Teil I] 18. 2.1926
Filmabc ; hier 1. Eintrag; hier 3. Eintrag; hier . Eintrag; hier 5. Eintrag
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Mitteilungen 16.6.1926, Nr. 4, S.55/6
Verbot von Lichtbildstreifen.
Die Interalliierte Rheinlandoberkommission hat
in Ergänzung der auf Seite 53 dieser Mitteilungen
veröffentlichten Liste weiterhin folgende Licht-
bildstreifen verboten:
(Nr. 31)
"Die Welt in Stahlhelm" (mit Schreiben vom
26. Mai 1926).
Filmabc ; hier 2. Eintrag
(Nr. 32)
"Deutsche Herzen am deutschen Rhein"
(mit Schreiben vom 4. Juni 1926).
Filmabc
Zur Begründung wird angeführt, dass diese
Lichtbildstreifen geeignet seien, die öffentliche
Seite 56
Ordnung sowie die Würde der Besatzungstruppen
zu beeinträchtigen. Der Verkauf sowie die Vor-
führung dieser Films, auch in abgeänderter Form,
wird als Zuwiderhandlung gegen eine Ordonnanz
angesehen und bestraft.
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Mitteilungen 23.6.1926, Nr. 5, S.66
Filmabc ; hier 2. Eintrag
Verbot des Films "Marie Antoinette".
(Vgl. die Liste auf S. 53). [!= Nicht dieser Film.]
Die Interalliierte Rheinlandoberkommission hat
mit Schreiben vom 12. Juni 1926 den Lichtbild-
streifen »Marie Antoinette« für das besetzte Gebiet
verboten. Der Verkauf und die Vorführung,
auch in abgeänderter Form, wird als Zuwider-
handlung gegen eine Ordonnanz angesehen and
bestraft.
Verbot des Films "Die Wacht am Rhein".
Filmabc ; hier 2. Eintrag
(Vgl. die Liste auf S. 53). [!= Nicht dieser Film.]
Mit Schreiben vom 23. Juli 1926 hat die In-
teralliierte Rheinlandoberkommission den Film
»Die Wacht am Rhein«, hergestellt von der Koop-
Film Co. m.b.H., Berlin, für das besetzte Gebiet
verboten.
Verbot eines Abschnittes aus dem Film
"Frauen der Leidenschaft".
Filmabc
Die Interalliierte Rheinlandoberkommission hat
mit Schreiben vom 19. Juni 1926 mitgeteilt, dass
der Abschnitt »Die Tänzerin des Fürsten« aus dem
Film »Frauen der Leidenschaft« die Würde der
Besatzungstruppen beeinträchtige und daher für
das besetzte Gebiet verboten ist.
Verbot eines Teils aus dem Film:
"Grüss mir das blonde Kind am Rhein".
Filmabc ; hier 2. Eintrag
Rundschreiben 048
Mit Schreiben vom 2. Juli 1926 hat die Inter-
alliierte Rheinlandoberkommission einen Teil des
Films »Grüss mir das blonde Kind am Rhein« ver-
boten, und zwar den 5. Akt, der Darstellungen von
der Räumung der ersten Besatzungszone enthält
und eingeleitet wird durch die Worte »Deutsch-
land über alles« und durch das Abspielen dieser
Hymne im Orchester.
Beschränkte Zulassung des Films
"Aschermittwoch".
Filmabc ; Rundschreiben 006a
Rundschreiben 006a
Die Interalliierte Rheinlandoberkommission hat
mit Schreiben vom 14. August 1926 mitgeteilt, dass
sie beschlossen habe, die Vorführung des Films
»Aschermittwoch« im besetzten Gebiet
unter folgenden Vorbehalten nicht zu verbieten:
1. Alle Szenen, die Paraden und militärische
Übungen darstellen, besonders in den Akten 1,
2 und 8, werden gestrichen.
2. Dem Orchester wird verboten, im Verlaufe
der Vorführung des Films Militärmärsche
oder Nationalhymnen zu spielen.
3. Der Untertitel »Offizierstragödie« ist sowohl
auf der Projektionsfläche, als auch auf den
Anschlagzetteln wegzulassen.
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Mitteilungen . 1926 Nr. 7, S.103/104
Zulassung der Filme "Rosenmontag" und "Krieg im Frieden".
Filmabc ; Amtl. Veröff. ;
hier 1. Eintrag ; hier 3. Eintrag ; (Rosenmontag)
Filmabc (Krieg)
Die Interalliierte Rheinlandoberkommission hat dem
Reichskommissar mit Schreiben vom 25. Oktober 1926
mitgeteilt, dass sie beschlossen habe, das am 20.
Juni 1925 ausgesprochene Verbot der Vorführung des
Films »Rosenmontag« aufzuheben und keine
Einwendungen zu erheben gegen die Vorführung
dieses Films sowie des Films »Krieg im Frieden« in
der Form, in der ihr diese Filme von der
Ifa-Filmverleih G. m. b. H. in Frankfurt a. M.
gezeigt worden sind. Jedoch dürfe das Orchester
weder Nationalhymne noch Militärmärsche spielen
noch Trompetensignale blasen.
Seite 104
Wiederzulassung des Films "Zapfenstreich".
Filmabc ; Amtl. Veröff. ; Rundschreiben 159
hier 1. Eintrag ; hier 3. Eintrag
Die Interalliierte Rheinlandoberkommission hat
dem Reichskommissar am 25. September 1926 mit-
geteilt, dass sie im Hinblick auf die von der Kon-
tinent-Film A.-G. in Berlin an dem Film »Zapfen-
streich« vorgenommenen Abänderungen beschlossen
habe, das von ihr am 11. Mai 1925 gegen diesen
Film ausgesprochene Verbot aufzuheben. Jedoch
dürfe das Orchester bei den Vorführungen weder
Militärmärsche noch die Nationalhymne spielen.
Verbot des Bildstreifens "Das deutsche Mutterherz".
Filmabc ; hier 2. Eintrag
Mit Schreiben vom 3. November 1926 hat die In-
teralliierte Rheinlandoberkommission dem Reichs-
kommissar mitgeteilt, dass sie gemäss Artikel 19 der
Ord. 308 den Bildstreifen »Das deutsche Mutter-
herz« für das besetzte Gebiet verbietet.
Verbot des Films "Die 11 Schill'schen Offiziere".
Filmabc ; hier 2. Eintrag
Die Rheinlandoberkommission hat folgendes
Schreiben vom 13. November 1926 an den Reichs-
kommissar gerichtet:
»Die Interalliierte Rheinlandoberkommis-
sion ist mit einem Antrage befasst worden,
worin die Erlaubnis zur Vorführung des
Films:
»DIE 11 SCHILL'SCHEN OFFIZIERE«
im besetzten Gebiete nachgesucht wird.
Dieser Film ist dem gleichnamigen Drama
von Wilhelm Kaiser entnommen, dessen Auf-
führung, auch in abgeänderter Form, durch
Beschluss der Oberkommission vom 1. April
1926 in den besetzten Gebieten verboten ist.
In der Erwägung, dass die Aufführung des
fraglichen Films in den besetzten Gebieten
besonders unzeitgemäss ist, hat die Ober-
kommission am 12. November 1926 be-
schlossen, ihre frühere Entscheidung (vom
1. April 1926) aufrechtzuerhalten und, in An-
wendung des Artikels 19 der Verordnung 308,
die Vorführung dieses Films in den besetzten
Gebieten als verboten zu betrachten.
Der Verkauf, die Vorführung dieses Films,
selbst in abgeänderter Form, ziehen daher die
auf Zuwiderhandlung gegen die Verordnungen
der Oberkommission stehenden Strafen nach
sich.«
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Mitteilungen . 1927 Nr. 8, S.117/118
Verbot von Lichtbildstreifen.
Seit Veröffentlichung der Nr. 7 dieser Mittei-
lungen hat die Interalliierte Rheinlandoberkom-
mission auf Grund des Artikels 19 der Ordon-
nanz 308 wegen Beeinträchtigung der Sicherheit
und Würde der Besatzungstruppen weiterhin fol-
gende Lichtbildstreifen im besetzten Gebiet für
verboten erklärt (das Datum der betreffenden
Schreiben wird hinter dem Titel des Films in
Klammern angegeben:
»Unsere Emden« (8. 1.1927);
Filmabc ; hier 2. Eintrag
»Bismarck« II. Teil (20. 1.1927):
Filmabc ; hier 1. Eintrag; hier 2. Eintrag; hier . Eintrag; hier 5. Eintrag
(Der 1. Teil dieses Films ist bereits am
18.2.1926 verboten worden. Vgl. Seite 9
dieser Mitteilungen.)
»In der Heimat, da gibt 's ein Wie-
dersehen«, verbreitet durch die Uni-
versum - Filmverleih - G.m.b.H., Filiale
Düsseldorf (4.2.1927);
Filmabc ; hier 2. Eintrag
»Blutsbrüderschaft«, vertrieben
durch den Ufa-Paramount-Metro-Verleih-
Betrieb in Berlin W 9 (23. 2.1927);
Filmabc ; hier 2. Eintrag
»Die versunkene Flotte«, herge-
stellt von der Firma Lothar Stark G.m.
b.H. in Berlin (30. 3.1927);
Filmabc ; Liste ; Amtsblatt ; Rundschreiben 6
hier 2. Eintrag ; hier 3. Eintrag ; hier 4. Eintrag ; hie 5. Eintrag
Rundschreiben 118
»Brennende Grenze«, hergestellt von
der National-Film-A. G. in Berlin (1.4.
1927);
Filmabc ; hier 2. Eintrag ; hier 3. Eintrag
»Stolzenfels am Rhein« (14.4.1927)
Filmabc ; hier 2. Eintrag
Seite 118
Beschränkungen bei Vorführung des Films "Herbstmanöver"
Filmabc
»Die Interalliierte Rheinlandoberkommission ist
davon benachrichtigt worden, dass gewisse Leiter
von Lichtspielhäusern in den besetzten Gebieten
während der Vorführung des Films: ,Herbst-
manöver' Musikstücke spielen lassen, die geeignet
sind, Zwischenfälle mit den Besatzungstruppen
hervorzurufen; insbesondere die Stücke: ,Siegreich
wollen wir Frankreich schlagen' und ,Argonnen-
wald'.
Infolgedessen hat die Oberkommission am
26. November 1926 beschlossen, jede Aufführung
von Militär- [!= Militärmusik] und Gesangmusik während des
Durchlaufens des genannten Films zu verbieten.
Falls die künftigen Vorführungen dieses Films
Anlass zu unzeitgemässen Kundgebungen geben
sollten, würde die Oberkommission ein Verbot des
Films ,Herbstmanöver'ins Auge fassen.« (Schreiben der
Rheinlandkommission vom 27.November 1926.)
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Mitteilungen . 1927 Nr. 8, S.119
Liste der verbotenen Lichtbildstreifen.
Datum
lfd. Name des Beschlusses
Nr. der Rheinland-
kommission
1. Gräfin Waleska [!= Walewska] 26.2.1921
Filmabc ; Liste
Rundschreiben 045;
2. Der Stier von Olivera 20. 3.1921
Filmabc
3. Die Flucht der Fremdenlegionäre 17. 6.1921
Filmabc ; Liste ; Amtsblatt
4. Die schwarze Schmach 17. 6.1921
Filmabc ; Liste ; Amtsblatt
5. Jean Baptiste Lingg 30. 7.1921
Filmabc ; Liste ; Amtsblatt
6. Der deutsche Film über die Skagerrak-Schlacht 9.12.1922
Filmabc ; Liste ; Amtsblatt ; Rundschreiben 6
hier 1. Eintrag ; hier 3. Eintrag ; hier 4. Eintrag ; hie 5. Eintrag
7. Fremdenlegionär Kirsch 9.12.1922
Filmabc ; Amtsblatt ; Liste
8. Der von der Firma Deulig verbreitete Bildstreifen, der 5. 1.1923
sich mit der Lieferung der Reparationskohle befasst
Filmabc ; Liste ; Amtsblatt
9. Der Rhein (Film der Universum Film A. G.) 16. 2.1923
Filmabc ; Liste ; Amtsblatt ;
Rundschreiben 106
Original als Bild 106
10. Sterbende Völker 26. 4.1923
Filmabc ; Liste ; Amtl. Veröff.
11. El verdugo 26. 4.1923
Filmabc ; Liste ; Amtl. Veröff.
12. Schneider Wibbel 5. 7.1923
Filmabc ; hier 1. Eintrag
13. Der Letzte der Mohikaner. (Dieses Verbot ist nach Vornahme 9.10.1924
einiger Änderungen später wieder aufgehoben)
Filmabc ; Liste
14. Ein Volk in Tränen 8.11.1924
Filmabc ; Liste
15. Die Heimat ruft 8.11.1924
Filmabc ; Liste
16. Mutter Donau, Vater Rhein (Filmsingspiel von Johann Hermann 29.11.1924
Wilcke)
Filmabc ; hier 1. Eintrag
17. Deutsche Helden in schwerer Zeit 5. 1.1925
Filmabc ; Liste
18. Fridericus Rex 16. 4.1925
Filmabc ; Amtl. Veröff. ; Liste ; hier 1. Eintrag
19 Zapfenstreich. (Die Irko hat dieses Verbot am 25. 9. 1926
wieder aufgehoben, jedoch mit dem Vorbehalt, dass bei den
Vorführungen weder Militärmärsche, noch die Nationalhymne
gespielt werden dürfen) 11. 5.1925
Filmabc ; Amtl. Veröff. ; Rundschreiben 159
hier 1. Eintrag ; hier 2. Eintrag
20 Husarenfieber 23. 6.1925
Filmabc ; Amtl. Veröff. ;
hier 1. Eintrag ; hier 3. Eintrag ; hier 4. Eintrag
21 Rosenmontag. (Die Irko hat am 25.10.1926 dieses Verbot
wieder aufgehoben mit dem Vorbehalt, dass das Orchester
weder die Nationalhymne noch Militärmärsche spielen, noch
Trompetensignale blasen dürfe) 23. 6.1925
Filmabc ; Amtl. Veröff. ;
hier 1. Eintrag ; hier 2. Eintrag
22 Die Königsgrenadiere 23. 6.1925
Filmabc ; Amtl. Veröff. ;
hier 1. Eintrag ; hier 3. Eintrag ; hier 4. Eintrag
23 Im Schatten Napoleons (Boston-Film-Komp., Berlin) 7. 7.1925
Filmabc ; Amtl. Veröff. ; hier 1. Eintrag
24 Reveille (herausgegeben von Arnold Schanzer in Düsseldorf).
Die Irko hat den Film am 7.11.1925 zugelassen, jedoch mit
dem Vorbehalt, dass alle Teile des Films, welche
Militärparaden darstellen, unterdrückt werden müssen 7.11.1925
Filmabc ; Amtl. Veröff. ; hier 1. Eintrag
25 Der junge Medardus (Sascha Film.-Ges., Wien) 31. 7.1925
Filmabc ; Amtl. Veröff. ; hier 1. Eintrag
26 Wenn Steine erzählen (Romneg Film-Ges.) 12. 9.1925
Filmabc ; Amtl. Veröff. ; hier 1. Eintrag
27 Des Lebens Würfel (Pantomime-Komp. in Köln) 3.10.1925
Filmabc ; Amtl. Veröff. ; hier 1. Eintrag ; hier 3. Eintrag
28 Volk in Not (Hegewald Filmgesellschaft, Berlin) 15. 2.1926
Filmabc ; hier 1. Eintrag ; hier 2. Eintrag
29 Bismarck, I. Teil 18. 2.1926
Filmabc ; hier 1. Eintrag; hier 2. Eintrag; hier . Eintrag; hier 5. Eintrag
30 Die Welt im Stahlhelm 26. 5.1926
Filmabc ; hier 1. Eintrag
31 Deutsche Herzen am deutschen Rhein 4. 6.1926
Filmabc ; hier 2. Eintrag ; hier 3. Eintrag
32 Marie-Antoinette 12. 6.1926
Filmabc ; hier 1. Eintrag
33 Der Abschnitt »Die Tänzerin des Fürsten« aus dem Film
»Frauen der Leidenschaft« 19. 6.1926
Filmabc
34 Der 5. Akt des Films »Grüss' mir das blonde Kind am Rhein«,
in welchem Darstellungen von der Räumung der 1.
Besatzungszone enthalten sind. 2. 7.1926
Filmabc ; hier 1. Eintrag
35 Die Wacht am Rhein (Coop-Film Comp.) 23. 7.1926
Filmabc ; hier 1. Eintrag
36 Das deutsche Mutterherz 3.11.1926
hier 1. Eintrag ; Filmabc
37 Die 11 Schill'schen Offiziere 13.11.1926
Filmabc ; hier 1. Eintrag
38 Unsere Emden 8. 1.1927
Filmabc ; hier 1. Eintrag
39 Bismarck, II. Teil 20. 1.1927
Filmabc ; hier 1. Eintrag; hier 2. Eintrag; hier . Eintrag; hier 4. Eintrag
40 In der Heimat, da gibt's ein Wiedersehen 4. 2.1927
Filmabc ; hier 1. Eintrag
41 Blutsbrüderschaft 23. 2.1927
Filmabc ; hier 1. Eintrag
42 Die versunkene Flotte 30. 3.1927
Filmabc ; Liste ; Amtsblatt ; Rundschreiben 6
hier 1. Eintrag ; hier 2. Eintrag ; hier 4. Eintrag ; hie 5. Eintrag
43 Brennende Grenze 1. 4.1927
Filmabc ; hier 1. Eintrag ; hier 3. Eintrag
44 Stolzenfels am Rhein 14. 4.1927
Filmabc ; hier 1. Eintrag
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Mitteilungen . 1927 Nr. 9, S.123
Verbot des Films "Luise von Koburg«.
Filmabc ; hier 2. Eintrag
Die Interalliierte Rheinlandoberkommission hat
mit Schreiben vom 21. Juni 1927 den von der
Firma Deutsches Lichtspiel-Syndikat Düsseldorf,
herausgegebenen Film »Luise von Koburg« für
das besetzte Gebiet verboten.
Nachtrag zu der Liste der verbotenen Lichtbildstreifen.
Zu der auf Seite 119 dieser Mitteilungen ver-
öffentlichten Liste der verbotenen Lichtbildstreifen
ist noch folgendes nachzutragen:
11a. Film »Brennendes Land«, herausgegeben
von der National-Film-A. G. in Berlin,
verboten durch Beschluss der Rheinland-
kommission vom 9. August 1923.
Filmabc
Dieser Bildstreifen ist nicht identisch mit dem Film
»Brennende Grenze« (Nr. 43 der Liste).
Filmabc ; hier 1. Eintrag ; hier 2. Eintrag
Zurück zum Anfang
Mitteilungen . 1927 Nr.10, S.127
Verbot des "Weltkrieg"-Films.
Filmabc ; hier 2. Eintrag
Rundschreiben 155;
Die Interalliierte Rheinlandkommission hat mit
Schreiben vom 28. September 1927 den von der
Universum Film-A.-G. (Ufa), Berlin W 9, Kö-
thener Str. 1-4 herausgegebenen »Weltkrieg«-Film
für das besetzte Gebiet verboten.
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Mitteilungen . 1927 Nr.11, S.132
Verbot des Lichtbildstreifens "Das Feldgericht von Gorlice".
Filmabc ; hier 2. Eintrag ; hier 3. Eintrag ; hie 4. Eintrag
Die Interalliierte Rheinlandkommission hat fol-
gendes Schreiben vom 25. November 1927 an den
Reichskommissar gerichtet:
&187;#Die britische Militärbehörde hat kürzlich
in dem von der britischen Armee besetzten
Gebiet den vom Artur Hohenberg Film-Ver-
trieb, Berlin SW 48, Friedrichstr. 5/6, her-
ausgegebenen Film »Das Feldgericht von
Gorlice« beschlagnahmen lassen.
Ich beehre mich, zu Ihrer Kenntnis zu
bringen, dass die Oberkommission am 24. No-
vember 1927 beschlossen hat, dass dieser Film
in den besetzten Gebieten in Anwendung des
Artikel 19 der Verordnung Nr. 308 als ver-
boten anzusehen ist.
Der Verkauf und die Vorführung - auch
in abgeänderter Form - des Films »Das
Feldgericht von Gorlice« ziehen daher die
auf Zuwiderhandlung gegen die Verord-
nungen der Oberkonnnission stehenden Stra-
fen nach sich.
Ausserdem hat die Oberkommission sich mit
der von den britischen Besatzungbehörden
vorgenommenen Beschlagnahme einverstanden
erklärt: sie hat jedoch beschlossen, dass der
Lichtbildstreifen des in Frage kommenden
Films dem Herausgeber zurückzugeben ist.«
Verbot des Films "U 9, Kapitän Weddigen".
Filmabc ; Rundschreiben 6
hier 2. Eintrag ; hier 3. Eintrag ; hier 4. Eintrag
Die Interalliierte Rheinlandkommission hat am
3. Dezember 1927 den von der Onmium Film-Ge-
sellschaft in Düsseldorf verbreiteten Film »U 9,
Kapitän Weddigen« für das besetzte Gebiet ver-
boten, weil ein Teil dieses Bildstreifens geeignet
sei, die öffentliche Ordnung zu stören.
Zurück zum Anfang
Mitteilungen . 1927 Nr.12, S.133/135
Vorzensur für Kriegs- [!= Kriegsfilme] und Militärfilme.
Die Interalliierte Rheinlandoberkommission hat
dem Reichskommissar mit Schreiben vom 15. De-
zember 1927 folgenden Beschluss mitgeteilt:
»Im Hinblick auf die grosse Anzahl von
Lichtbildstreifen, in denen Erinnerungen an
den Weltkrieg wachgerufen oder Szenen aus
dem Soldatenleben vor dem Kriege von
1914-18 dargestellt werden, und die man im
besetzten Gebiet vorzuführen sucht;
im Hinblick auf die zahlreichen Anträge
auf Filmverbote, die von den Oberbefehls-
habern der alliierten Besatzungsarmeen bei der
Oberkommission gestellt werden:
im Hinblick auf die Notwendigkeit der
Vermeidung von Meinungsverschiedenheiten,
die in den einzelnen Besatzungszonen darüber
entstehen könnten, ob es angebracht ist, die
Vorführung dieses oder jenes Films zu ge-
statten, sowie wegen der Unzuträglichkeiten,
die mit verspäteten Verbotsbeschlüssen ver-
bunden sind, nachdem der Film bereits in
einer Reihe von Orten vorgeführt wurde;
im Hinblick auf die Gefahren allgemeiner
Art, die sich aus der Vorführung derartiger
Filme ergeben können durch deren Einwir-
kung auf den Geist der Bevölkerung und
Seite 134
durch die Zwischenfälle, die sie mit den Be-
satzungstruppen hervorrufen können:
aus vorstehenden Gründen dürfen Licht-
bildstreifen, die ganz oder teilweise aus
Szenen bestehen, in denen Ereignisse aus dem
Weltkrieg wachgerufen werden oder in denen
überhaupt Szenen aus dem Leben der deut-
schen Armee oder Marine zur Darstellung ge-
langen, in den besetzten Gebieten nur dann
vorgeführt werden, nachdem sie vorher von
einem Ausschuss der Oberkommission geprüft
worden sind.«
Seite 135
Verbot des Films "Rivalen".
Filmabc ; Rundschreiben 6;
hier 2. Eintrag ; hier 3. Eintrag ; hier 4. Eintrag ;
Rundschreiben 107
Mit Schreiben vom 12. Dezember 1927 hat die
Interalliierte Rheinlandkommission auf Grund des
Artikel 19 der Ordonnanz 308 den Film »Rivalen«,
hergestellt von der amerikanischen Fox-Film-
Corporation, in Deutschland vertrieben von der
Deutschen Vereins-Film A. G. in Düsseldorf, für
das besetzte Gebiet verboten.
Verbot des Films "Vom Schicksal gebeugt".
Filmabc ; hier 2. Eintrag
Mit Schreiben vom 12. Dezember 1927 hat die
Interalliierte Rheinlandkommission den Film
»Vom Schicksal gebeugt« für das besetzte Gebiet
verboten, weil er die Würde der Besatzungs-
truppen, insbesondere der französischen Armee,
beeinträchtige.
Zurück zum Anfang
Mitteilungen . 1928 Nr. 1, S.7
Zurücknahme von Filmverboten.
1. Das am 26. März 1927 ausgesprochene Verbot
des Films »Die versunkene Flotte«, her-
gestellt von der Lothar Starck G.m.b.H. in Berlin
(vergleiche Mitteilungen 1927, Seite 117), ist mit
Schreiben der Interalliierten Rheinlandkommission
vom 24. Januar 1928 aufgehoben worden, nachdem
der Film unter dem Titel »Wenn Flotte
gegen Flotte steht« eine neue Fassung
erhalten hat, vorausgesetzt, dass im besetzten
Gebiet nur diese abgeänderte Fassung gezeigt
wird.
Filmabc ; Liste ; Amtsblatt ; Rundschreiben 6
hier 1. Eintrag ; hier 2. Eintrag ; hier 3. Eintrag ; hie 5. Eintrag
2. Das unter dem 12. Dezember 1927 aus-
gesprochene Verbot des amerikanischen Films
»Rivalen« (Mitteilungen 1927 Seite 135) ist
durch Schreiben der Rheinlandkommission vom
24. Januar 1928 aufgehoben worden mit dem Vor-
behalt, dass im Text einige näher bezeichnete
Änderungen vorgenommen werden.
Filmabc ; Rundschreiben 6;
hier 1. Eintrag ; hier 3. Eintrag ; hier 4. Eintrag
3. Unter dem 25. November 1927 hatte die Inter-
alliierte Rheinlandkommission den Film »Das
Feldgericht von Gorlice« herausgegeben
von dem Arthur Hohenberg Film-Vertrieb in
Berlin SW 48, Friedrichstrasse 5, verboten (ver-
gleiche Mitteilungen 1927 Seite 132). Durch Be-
schluss vom 24. Januar 1928 hat sie dieses Verbot
wieder aufgehoben.
Filmabc ; hier 1. Eintrag ; hier 3. Eintrag ; hie 4. Eintrag
4. Unter dem 3. Dezember 1927 hatte die Inter-
alliierte Rheinlandkommission schliesslich den Film
»U 9, Kapitän Weddigen« verboten
(Mitteilungen 1927 Seite 132). Nachdem dieser
Film umgearbeitet worden ist unter dem Titel
»Brüder« mit dem Untertitel »U 9, Kapitän
Weddigen« hat die Interalliierte Rheinlandkom-
mission mit Note vom 6. Februar 1928 dieses Ver-
bot wieder aufgehoben mit dem Vorbehalt, dass im
Text eine näher bezeichnete Streichung vorge-
nommen wird.
Filmabc ; Rundschreiben 6;
hier 1. Eintrag ; hier 3. Eintrag ; hier 4. Eintrag
Zulassung verschiedener Lichtbildstreifen.
In ihrem Beschluss vom 15. Dezember 1927 (ab-
gedruckt in den Mitteilungen 1927 Seite 133) hat
die Interalliierte Rheinlandkommission eine Vor-
zensur für gewisse Kriegs- und Militärfilme ein-
geführt. Auf Grund dieses Beschlusses hat die
Rheinlandkommission die nachstehend aufgeführ-
ten Filme geprüft und erklärt, dass sie gegen
deren Verbreitung im besetzten Gebiet keine Ein-
wendungen erhebe:
1. Der Film »Der alte Fritz«, herausgegeben
von der National-Film-A. G. in Berlin (Gerhard-
Lamprecht-Film-Produktion-G.m.b.H.),
ist zugelassen mit Note vom 20. Januar 1928.
Filmabc ; hier 2. Eintrag
2. Der Film »Doktor Bessels Ver-
wandlung«, herausgegeben von der Ma-
tador-Film-Verleih-G.m.b.H., Berlin W 8,
Mauerstr. 83,
ist zugelassen mit Note vom 24. Januar
1928 mit dem Vorbehalt, dass im V. Akt
die Überschriften 7, 8 und 9 gestrichen
werden.
Filmabc ; Rundschreiben 6; hier 2. Eintrag
Rundschreiben 022
3. Der amerikanische Film »Die grosse Pa-
rade«, in Deutschland vertrieben von der
Ufa-Paramount-Metro-Gesellschaft,
ist zugelassen mit Note vom 24. Januar 1928.
Filmabc ; hier 2. Eintrag
4. Der Lichtbildstreifen »Ein Tag der Ro-
sen im August, da hat die Garde
fortgemusst«, hergestellt von der Film-
Produktions-Gerneinschaft in Berlin SW 48,
Friedrichstr. 5,
ist zugelassen durch Note vom 4. Februar
1928.
Filmabc ; hier 2. Eintrag
5. Der Bildstreifen »Der Katzensteg«,
hergestellt von der National-Film-Produk-
tions-G.m.b.H. Berlin (Gerhard-Lamprecht-
Film-Produktions-G.m.b.H.),
ist zugelassen mit Note vom 6. Februar
1928.
Filmabc ; hier 2. Eintrag
Filmverbote.
1. Mit Schreiben vom 6. Januar 1928 hat die
Interalliierte Rheinlandkommission den Film
»Der Mann mit der Vergangenheit«,
hergestellt von der Universal Pictures Corpora-
tion New York, für das besetzte Gebiet verboten,
da er geeignet sei, die Würde der Besatzungs-
truppen zu beeinträchtigen. (Der Film befasst
sich mit den Zuständen in den französischen
Strafkolonien.)
Filmabc ; Rundschreiben 6; hier 2. Eintrag ;
Rundschreiben 089
2. Mit Schreiben vom 4. Februar 1928 hat die
Interalliierte Rheinlandkommission ferner ver-
boten den Film »Deutsche Frauen,
deutsche Treue«, herausgegeben von der
Hegewald-Film-G.m.b.H. in Berlin SW 48,
Friedrichstr. 52. (Der Film behandelt militä-
rische Dinge und Ereignisse aus dem Welt
kriege.)
Filmabc ; Rundschreiben 6; hier 2. Eintrag
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Mitteilungen 18. März 1928 Nr. 2, S.10/11
Filmverbote.
1. Mit Schreiben vom 20. Januar 1928 hat die
Interalliierte Rheinlandkommission den Film
»Der rote Ritter der Luft», heraus-
gegeben von der Firma Konrad Dreher, Filmver-
trieb, in München, für das besetzte Gebiet ver-
boten, weil es sich um einen Kriegsfilm handele,
der, zumal bei der Rolle, welche man die fran-
zösische Heldin spielen lässt, geeignet sei. Zwi-
schenfälle hervorzurufen, durch welche die öffent-
liche Ordnung im besetzten Gebiet gestört wird.
Filmabc ; Rundschreiben 6; hier 2. Eintrag
2. Mit Schreiben vom 5. März 1928 hat die In-
teralliierte Rheinlandkommission den Film »Der
Fahnenträger von Sedan«, heraus-
gegeben von der Meinert-Film-Verleih G.m.b.H.
in Berlin, verboten, da er geeignet sei, die öffent-
liche Ordnung zu stören und die Sicherheit der
Truppen zn beeinträchtigen.
Filmabc ; Rundschreiben 6; hier 2. Eintrag
Wiederzulassung des Films »Die Köngsgrenadiere«
Filmabc ; Amtl. Veröff. ;
hier 1. Eintrag ; hier 2. Eintrag ; hier 4. Eintrag
Mit Schreiben vom 23. Juni 1925 hatte die In-
teralliierte Rheinlandkommission den Film »Die
Königsgrenadiere«, herausgegeben von
der Bavaria-Film A. G. (Bayerische Filmgesell-
schaft im Emelka-Konzern in München) für das
besetzte Gebiet verboten (vgl. Mitt. 1926 S. 53).
Durch Beschluss vom 25. Februar 1928 hat die
Rheinlandkommission dieses Verbot wieder auf-
gehoben.
Zulassung von Lichtbildstreifen.
Nachdem die Interalliierte Rheinlandkommis-
sion für Kriegs- und Militärfilme eine Art Vor-
zensur eingeführt hat, wurden ihr weiterhin ver-
schiedene Filme vorgeführt. Bei folgenden Fil-
men hat sie erklärt, gegen ihre Verbreitung im
besetzten Gebiet keine Einwendungen zu erheben.
1. Der Film »Steh' ich in finstrer
Mitternacht«, hergestellt von der Albö
Film-G. m.b.H. (Althoff - Böcker), Berlin
SW 48, Wilhelmstr. 37, wurde zugelassen
durch Schreiben der Rheinlandkommission
vom 26. Januar 1928.
Filmabc ; hier 2. Eintrag
2. Der Bildstreifen »Es zogen drei Bur
schen...«, herausgegeben von der Domo-
Strauss-Film-Fabrikations- und Verleih-G.m.
b.H. in Berlin, wurde zugelassen mit Schrei-
ben vom 20. Februar 1928.
Filmabc ; hier 1. Eintrag ; hier 3. Eintrag
3. Den Film »Königin Luise« hat die
Interalliierte Rheinlandkommission mit fol-
gendem Schreiben vom 20. Februar 1928 zu-
gelassen:
Filmabc ; Rundschreiben 6; hier 2. Eintrag
»Der von der Terra-Film Verleih G.m.
b.H. in Düsseldorf herausgegebene Film
»Königin Luise« ist kürzlich in Koblenz vor-
geführt worden, nachdem die herausgebende
Firma darin zwei Szenen: Die Belagerung
von Mainz im I. Teil und die Schlacht bei
Eylau im II. Teil, ausgemerzt hatte.
Ich beehre mich, zu Ihrer Kenntnis zu
bringen, dass die Oberkommission am 18. Fe-
bruar beschlossen hat, dass die Vorführung
dieses Films im besetzten Gebiete auch wei-
terhin stattfinden darf, vorbehaltlich der
Ausmerzung der vorstehend bezeichneten bei-
den Szenen.«
4. Der Film »Am Rande der Welt«,
herausgegeben von der Universum-Film A.G.
in Berlin, wurde zugelassen durch Schreiben
der Rheinlandkommission vom 5. März 1928.
Filmabc ; hier 2. Eintrag
Rundschreiben 062
Seite 11
5. Der Film »In Treue stark«, heraus-
gegeben von der National-Film A. G. in Ber-
lin, wurde zugelassen durch Schreiben der
Rheinlandkommission vom 5. März 1928.
Filmabc ; hier 2. Eintrag
Rundschreiben 062
6. Der Film »Im siebenten Himmel«,
herausgegeben von der Fox-Film-Korpora-
tion, wurde zugelassen durch Schreiben der
Rheinlandkommission vom 5. März 1928 mit
dem Vorbehalt, dass im I.Akt die Titel 1
bis 4 einschliesslich der zugehörigen Film-
szenen gestrichen werden.
Filmabc ; Rundschreiben 6; hier 2. Eintrag
Rundschreiben 062
7. Der Film »Schinderhannes« wurde
zugelassen durch Schreiben der Rheinland-
kommission vom 5. März 1928 mit dem Vor-
behalt, dass sieben näher bezeichnete Stellen
dos Films zu streichen sind.
Filmabc ; Rundschreiben 6;
hier 2. Eintrag ; hier 3. Eintrag ; hier 4. Eintrag ;
Rundschreiben 114
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Mitteilungen . 1928 Nr. 3, S.14
Zulassung des Films "Ich hatte einst ein schönes Vaterland".
Filmabc ; Amtl. Veröff. ; hier 2. Eintrag
Gemäss Beschluss der Rheinlandkommission vom
15. Dezember 1927 über Vorzensur von Kriegs-
und Militärfilmen (Mitteilungen S. 133) hat die
Rheinlandkommission weiterhin den Film »Ich
hatte einst ein schönes Vaterland«, herausgegeben
von der Aco-Film-G. m. b. H. in Berlin, geprüft.
Mit Schreiben vom 21. März 1928 hat sie dem
Reichskommissar mitgeteilt, dass sie gegen die Vor-
führung dieses Films im besetzten Gebiet keine
Einwendungen erhebt, mit dem Vorbehalt, dass im
4. Akt alle Überschriften und Szenen gestrichen
werden, welche sich auf die als »Herr du Roy« be-
zeichnete Persönlichkeit und dessen Tochter be-
ziehen, denen die französische Staatsangehörigkeit
beigelegt ist und deren Rollen für das Verständ-
nis der Erzählung entbehrlich sind.
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Mitteilungen . 1928 Nr. 4, S.19/20
Verbot und Wiederzulassung des Films "Schinderhannes".
Filmabc ; Rundschreiben 6
hier 1. Eintrag ; hier 3. Eintrag ; hier 4. Eintrag
Mit Schreiben vom 5. März 1928 hatte die Rhein-
landkommission mitgeteilt, dass der Film »Schin-
derhannes« im besetzten Gebiet aufgeführt werden
könne mit dem Vorbehalt, dass einige näher be-
zeichnete Stellen des Films zu streichen sind (vgl.
die Notiz auf S. 11 dieser Mitteilungen).
In Abweichung von diesem Beschluss hat die
Interalliierte Rheinlandkommission diesen Film
eine Zeitlang verboten. Dieses Schreiben vom
31. März 1928 lautet wie folgt:
»Nach Mitteilungen, welche zur Kenntnis
der Oberkommission gelangt sind, ist die Auf-
führung des Films »Schinderhannes« in einer
Stadt des besetzten Gebietes durch ein Plakat
angekündigt worden, das geeignet ist, die
öffentliche Ordnung und infolgedessen die
Sicherheit der Besatzungsarmeen zu beein-
trächtigen. Dieses Plakat wird den Kino-
besitzern, welche den Film aufführen wollen,
zugesandt. Unter diesen Umständen sieht die
Oberkommission sich gezwungen, die freiheit-
liche Massnahme zurückzunehmen, welche sie
durch Brief vom 5. März mitgeteilt hatte. Sie
hat daher beschlossen, dass der Film »Schin-
derhannes« auf Grund des Artikels 19 der
Ordonnanz 308 als im besetzten Gebiet ver
boten angesehen werden muss. Der Verkauf
des Films oder dessen Aufführung, auch in
abgeänderter Form, ist daher strafbar.«
Nachdem die Verleihfirma erklärt hat, dass jenes
Plakat infolge eines Versehens im besetzten Gebiet
verwandt worden ist und in Zukunft hier nicht
mehr gebraucht werden soll, hat die Interalliierte
Rheinlandkommission das Verbot des Films
»Schinderhannes« mit Schreiben
vom 23. April 1928 wieder aufgehoben.
Seite 20
Zulassung des Films "Die rote Tänzerin" (Mata-Hari).
Filmabc ; Rundschreiben 6; hier 2. Eintrag ;
Gemäss dem allgemeinen Beschluss vom 15. Dezember
1927 über Vorzensur gewisser Filme (Mitteilungen
S. 133) hat die Rheinlandkommission den Film
»Mata-Hari, die rote Tänzerin«, herausgegeben von
der National-Film-G.m.b.H. in Berlin SW 48,
geprüft. Mit Schreiben vom 23. April hat sie als
Ergebnis dieser Prüfung mitgeteilt, dass sie sich
der Verbreitung dieses Bildstreifens im besetzten
Gebiet in der ihr vorgeführten Fassung nicht
widersetze unter der Bedingung, dass im Titel und
Text einige Änderungen vorgenommen werden.
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Mitteilungen . 1928 Nr. 5, S.22
Zulassung der Filme "Das Spreewaldmädel" und "Die Seeschlacht bei Coronel
und den Falklandsinseln."
Gemäss dem Beschluss über Vorzensur für Filme
mit militärischen Szenen (vgl. Mitteilungen S. 113)
hat die Rheinlandkommission weiterhin die beiden
folgenden Filme geprüft und festgestellt, dass
gegen ihre Verbreitung im besetzten Gebiet keine
Einwendungen zu erheben sind.
1. »Das Spreewaldmädel« (Untertitel: »Wenn
die Garde marschiert«), hergestellt von der
Olympia Film-G.m.b.H. in Berlin Schrei-
ben der Rheinlandkommission vom 3. Mai
1928).
Filmabc ; hier 2. Eintrag
2. »Die Seeschlacht bei Coronel und den Falk-
landsinseln«, hergestellt in England, in
Deutschland verbreitet durch die Universum
Film-A. G. in Berlin (Schreiben der Rhein-
landkommission vom 3. Mai 1928).
Filmabc ; hier 2. Eintrag
Zurück zum Anfang
Mitteilungen 30. Juni 1928 Nr. 6, S.23
Verbot des "Weltkrieg"-Films.
Filmabc ; hier 2. Eintrag
Mit Schreiben vom 28. September 1927 hatte
die Rheinlandkommission den 1. Teil des »Welt-
krieg«-Films, hergestellt von der Universum Film-
A.G. in Berlin, für das besetzte Gebiet verboten.
(Vgl. Mitteilungen 1927, S. 127.) Inzwischen hat die
Rheinlandkommission auch den 2. Teil dieses Film
geprüft und mit Schreiben vom 23. Mai 1928 er-
klärt, dass sie die Vorführung dieses Films im
besetzten Gebiet bis auf Weiteres nicht gestatten
könne.
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Mitteilungen 31. Juli 1928 Nr. 7, S.25
Zulassung der Filme "Die Kaiserjäger" und "Ich hatt' einen Kameraden"
Die Interalliierte Rheinlandkommission hat dem
Reichskommissar mit Schreiben vom 14. Juli 1928
mitgeteilt, dass sie die beiden folgenden Filme ge-
mäss ihrem Beschluss vom 15. Dezember 1927
(Mitt. S. 133) geprüft und für das besetzte Gebiet
zugelassen hat:
1. »Die Kaiserjäger«, hergestellt von der Bayeri-
schen Film-Gesellschaft m. b. H., München.
Filmabc ; hier 2. Eintrag
2. »Ich hatt: einen Kameraden«, hergestellt von
der Firma Arthur Ziehm, International Film-
Exchange. Berlin SW 68, Markgrafenstr. 21.
Filmabc ; hier 2. Eintrag
Freigabe des Films "Husarenfieber".
Filmabc ; Amtl. Veröff. ; Eintrag